Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.06.2006 - 3 Ws 585/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,79690
OLG Frankfurt, 16.06.2006 - 3 Ws 585/06 (https://dejure.org/2006,79690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.06.2006 - 3 Ws 585/06 (https://dejure.org/2006,79690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - 3 Ws 585/06 (https://dejure.org/2006,79690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,79690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Unterbringungsverfahren: Keine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung durch die Neuregelung des § 67 b Abs. 6 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringungsverfahren: Keine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung durch die Neuregelung des § 67 b Abs. 6 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.2006 - 3 Ws 585/06
    Eine Korrektur der rechtlichen Bewertung des erkennende Gerichts durch das Vollstreckungsgericht in Form einer Erledigterklärung würde daher zu einer Aushebelung der mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtskraft führen (vgl. Senat NStZ 2003, 222 = RuP 2003, 108 mit zust. Anm. Volckart).

    Der Bundesrat hat überdies mit seinem - dem Gesetz zu Einführung der nachträglichen Sicherungsverfahren zeitlich nachfolgenden - "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt" vom 24. August 2004 (BT-Drucks. 15/3652) diese Problematik möglicher Fehleinweisungen aus bloßen Rechtsgründen unter Hinweis auf die in NStZ 2003, 222 abgedruckte Entscheidung des Senats ausdrücklich aufgegriffen (vgl. BT-Drucks 15/3652 S. 15) und eine entsprechende Klarstellung des Gesetzestextes dahin vorgeschlagen, dass sich nachträglich aus tatsächlichen Gründen ergeben muss, dass die Tat nicht unter dem Einfluss eines Zustandes im Sinne des § 63 StGB begangen wurde (§ 67d Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 des Entwurfs).

  • OLG Frankfurt, 01.07.2010 - 3 Ws 418/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Eine auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung beruhende Entscheidung kann im Vollstreckungsverfahren nicht korrigiert werden, selbst wenn sie "noch so falsch" ist (vgl. dazu den in dieser Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 14. September 2005 - 3 Ws 774/05, Bd. IV VH Bl. 742 ff.; st. Rspr. OLG Frankfurt NStZ 2003, 222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2006 - 3 Ws 585/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 29; BVerfG, Beschluss vom 28. Dezember 1994 - 2 BvR 1914/92 und 2105/93 jeweils m.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht